Das Abendgymnasium nimmt Sie
als Bewerber/innen auf, wenn Sie bei Eintritt das 18.Lebensjahr erreicht haben und entweder über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder eine 2-jährige
Berufstätigkeit nachweisen können (die selbständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist der Berufstätigkeit
gleichgestellt).
Die Bewerber müssen bei Beginn der Klasse II das 19. Lebensjahr erreicht haben.
Beim Nachweis der Berufstätigkeit werden Wehr- und Zivildienstzeiten sowie ein abgeleistetes freiwilliges Jahr angerechnet. Nachgewiesene Arbeitslosenzeiten können ebenfalls angerechnet werden.
Studierende des Abendgymnasiums müssen bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der III. Klasse berufstätig bleiben oder als arbeitssuchend gemeldet sein.
Für die Aufnahme am Abendgymnasium benötigen wir von Ihnen den ausgefüllten Anmeldbogen (siehe Download rechts. Auf der rechten Seite des Anmeldebogens finden Sie auch, welche Unterlagen sonst noch erforderlich sind (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis über Berufstätigkeit).
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Mit diesem Anmeldebogen können Sie sich bei uns bewerben. Sie finden in der rechten Spalte auch alle Infos zu den Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen. Ideal wäre es, wenn Sie alle Unterlagen zur Anmeldung mitbringen könnten.